Liste der angenommenen und nicht-angenommenen brennbaren Abfälle

SAIDEF verbrennt und verwertet die brennbaren Abfälle der Gemeinden aus seinem Einzugsgebiet; dieses besteht aus den freiburgischen Gemeinden, die der Waadtländer Broye und einigen Berner Gemeinden.

Angenommene brennbare Abfälle

SAIDEF nimmt folgende brennbare Abfälle an:

Siedlungsabfälle, d.h. jene die von den Haushalten produziert werden sowie die übrigen Abfälle, deren Zusammensetzung ähnlich ist.

Abfälle aus Industrie, Handel und Gewerbe, deren Zusammensetzung und Verpackung den für den Betrieb der Anlagen technischen Kriterien entsprechen und in den Tarif-Kategorien aufgelistet sind.

Gefaulten und entwässerten ARA-Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) von 22 bis 35 % und einer Organsubstanz (OS) von 30 bis 60 % oder Industrie-Klärschlamm einer ähnlicher Zusammensetzung (nach Überprüfung durch den Direktor oder den Abteilungsleiter Umwelt der SAIDEF AG).

Spital- und medizinische Laborabfälle, gemäss VeVA (siehe Punkt 2.2)

Gewisse Sonderabfälle gemäss nicht ausführlicher Liste unter Punkt 2.1. Diese Abfälle unterliegen den Anforderungen der VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen).

Nichtangenommene Stoffe

Alle Abfälle, die eine nicht umweltgerechte Entsorgung garantieren, eine Gefahr für die Gesundheit des Arbeitspersonals darstellen oder die der Anlage Störungen oder Schäden zufügen können, insbesondere die Stoffe welche in der nicht-ausführlichen nachstehenden Liste aufgeführt sind, werden nicht angenommen.

Haushaltsapparate jeglicher Art (Kühl-, elektrische und elektronische Apparate) 

Batterien (herkömmliche sowie Auto- und Handy-Batterien)

Gasflaschen, Metallbehälter, die Rückstände von brennbaren Produkten enthalten könnten.

Metzgerei- und Schlachtabfälle

Brandabfälle, welche noch warm oder glühend sind

Bauschutt, der nicht sortiert ist

Abfälle mit übergrossen Dimensionen(> 2.00 m und 25 cm Durchmesser)

Radioaktive Abfälle und Medikamente

Flüssige Abfälle (oder nicht entwässert)

Flüssige und brennbare Abfälle wie Lösungsmittel oder Benzin

Anatomische und pathologischemedizinische Abfälle

Organisch getrennte Abfälle (Grünabfall)

Sprengstoffe, pyrotechnische oder selbstentzündbare Gegenstände

Eisenschrott aller Art

Bau- oder Industriematerialien, welche nicht brennbar sind

Bitumenhaltige Materialien und Karton

Inertstoffe (Metalle, Glas, Keramik, Erde, Stein, Beton, Bauschutt, Gips, usw.)

Materialien in Form von Rollen oder Ballen (Verpackungen, Teppiche, usw.)

Grünabfälle und andere kompostierbare Abfälle (Blätter, Rasen, usw.)

Materialien, welche eine Explosions- oder Brandgefahr darstellen(organischer Staub)

Materialien in Staubform (Pulver, Flocken, usw.)

Reifen

Isolationsmaterial (Stein- und Glaswolle)

Auto- und Baumaschinenbestandteile

Baumstümpfe, Baumstämme und Bäume

Flachglas oder Verglasungen (Rahmen aus Holz oder Kunststoff werden akzeptiert)